Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

  2. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.

  3. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt

  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht

 

2. Vertragsabschluss

  1. Die Firma Sieben Elemente Jonathan Dieter  hält sich an abgegebene Angebote
    3 Monate gebunden, ausgenommen sind Rohstoffe und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

  2. Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau- und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen.

  3. Die Firma Sieben Elemente Jonathan Dieter  ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.

  4. Bestellt der Verbraucher die Ware und/oder Dienstleistung auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

  5. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der Firma Sieben Elemente Jonathan Dieter

  6. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit wird der Kunde umgehend informiert.

 

3. Eigentumsvorbehalt

  1. Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet.
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

 

4. Maße und Muster

  1. Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

  2. Bei Naturprodukten(z.B. Natursteine, Pflanzen, Holz), können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien abweichen. Diese ist kein Reklamationsgrund.
     

5. Lieferung

  1. Wir liefern alle Waren, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, frei Baustelle.

  2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial und zwar gleichgültig ob diese Hindernisse bei uns oder beim Zulieferanten eintreten. Wird die Lieferung durch vorstehend beschriebenen Umstände unmöglich, werden wir von der Pflicht zur Lieferung frei. Ein Schadensanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

  3. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, werden ihm beginnend mit einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserer Firma jedoch mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.

  4. Arbeitsbeginn und Ende ist jeweils, falls nicht anders vereinbart, die Betriebsstätte in Ostfildern-Parksiedlung,Robert-Koch-Strasse 44

 

6. Gewährleistung

  1. Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen.

  2. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.

  3. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.

  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.

  5. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden.
    Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

  6. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

  7. Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden.

  8. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).

  9. Reklamationen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verzögerung der Zahlung. Folgekosten sind, ausgenommen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer Mitarbeiter ausgeschlossen.

  10. Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen übernimmt die Firma Sieben Elemente Jonathan Dieter  keine Garantie

  11. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar

  12. Für Setzungen, an von uns erstellten Bauwerken, insbesondere im Bereich bauseits bereits verfüllten Baugruben übernehmen wir keine Gewährleistung.
    Gewährleistung kann nur gegeben werden, wenn die Bauherrschaft nachweislich vorlegen kann, dass die Baugruben lagenweise mit , tragfähigen Material aufgefüllt und verdichtet wurde.

  13. Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können.

 

7. Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.

  2. Auf dem vom Auftraggeber bauseits gestelltem Material übernehmen wir keine Haftung. Sollten Mängel an den von Auftraggeber gestellten Material oder Bauwerken entstehen, welche auf schadhaftes Material zurückzuführen sind, so muss der Auftraggeber dafür haften.
    Dies gilt insbesondere für gebrauchte von uns wieder eingebaute Materialien und Gegenstände.

 

8. Zahlung

  1. Rechnungen werden innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
    Skontoabzug in Höhe von 2% ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich bzw. bei Vorauszahlung zum Materialeinkauf.
    Nicht vereinbarter Skontoabzug wird von uns zurückgefordert.

  2. Bei Baubeginn ist eine Vorauszahlung für Materialien fällig.

  3. Bei allen Baustellen behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt zu stellen.

  4. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Auftragsgebers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

  5. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

  6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängel steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

  7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Arbeiten geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem unangemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängel behafteten – Leistung steht.

  8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.

  9. Die Angebotspreise beinhalten bis auf Widerruf ihre Gültigkeit.
     

9. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Seiten Ostfildern

  2. Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar
     

10. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

  2. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht.

  3. Entsprechendes gilt bei Lücken im Vertrag

Hier finden Sie uns:

Jonathan Dieter 
Gartengestaltung

Robert-Koch-Straße 44

73760 Ostfildern

 

Erlenweg 17

73087 Bad Boll

 

Kontakt:

Rufen Sie einfach an unter

07164 7979882  (Bad Boll)

0171 29 43 28 6 

siebenelemente@arcor.de

 

 

Druckversion | Sitemap
© Sieben Elemente Jonathan Dieter Gartengestaltung